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Evangelischer Friedhof Mark

Soester Straße, 59071 Hamm

Wir möchten Sie herzlich einladen, den Evangelischen Friedhof Mark kennen zu lernen. Werfen Sie einen Blick über die grüne, von Bäumen umringte Anlage oder in unser neues Friedhaus.

Vielleicht möchten Sie auch etwas über die Geschichte des Friedhofes erfahren?

Das Grab ist ein Ort des individuellen Gedenkens an einen geliebten Menschen. Daher sollte es mit Bedacht ausgewählt werden. Nur dann kann es zu einem bleibenden Ort der Ruhe, des Rückzuges und des Erinnerns werden, an den man gerne zurückkehrt.

Auf dem Friedhof Mark können Sie nicht nur zwischen Sarg- und Urnenbeisetzungen wählen - für beide Beisetzungsformen gibt es jeweils verschiedene Grabarten. Die Übersicht hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Kontakt

Trägerin des Friedhofes

Ev. Kirchengemeinde Hamm Mark-Westünnen
Condorstaße 4
59071 Hamm

Internet

Verwaltung

Kreiskirchenamt Hamm
-Friedhofsabteilung-
Martin-Luther-Str. 27 b
59065 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 142-129

Daniel.Groene@kirchenkreis-hamm.de

Friedhofsgärtner

Gärtnerei Lange
Marker Dorfstraße 29
59071 Hamm

Tel.: 0 23 81/ 8 10 02
Mobil: 0171/ 1 23 71 18
Email: gartenbaubetrieb.lange@outlook.de

 

Mögliche Bestattungsformen

Die Wahlgrabstätte

Die Wahlgrabstätte ist die klassische Grabart. Sie wird auch als Familiengrab oder -gruft bezeichnet. Die Größe, also die Anzahl der zusammengehörigen Grabstellen, und die Lage des Wahlgrabes können im Rahmen der freien Beerdigungsflächen von den Angehörigen ausgesucht werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre.

Das Reihengrab

Das Reihengrab wird für eine einzelne Beerdigung einzeln und der Reihe nach vergeben. Hier beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. Wer nach dem Tod eines Angehörigen für eine Grabpflege nicht sorgen kann oder will, ist mit einem "Rasengrab" gut beraten. Die Friedhofsträgerin versieht jede Grabstätte mit einer einheitlichen Grabplatte aus Granit, die mit Vor- und Zuname, Geburts- und Sterbejahr sowie mit einem vertieften Kreuz gestaltet ist.

Das Wahlgemeinschaftsgrab

Hierbei handelt es sich um eine Bestattung im Rasen, die vom Friedhofsträger sowohl gesät als auch gepflegt wird. Diese Gräber sind mit einer Platte aus Granit versehen, die individuell gestaltet werden kann.

Das Friedhaus

2012 entstand unser "Friedhaus", in dem Urnen in sogenannten "Kolumbarien" beigesetzt werden. Wir haben eine Urnenwand, sowie Stelen mit Urnenkammern. Die Anlage wird vom Friedhofspersonal gepflegt, so dass Sie keinerlei Aufwand haben. Es gibt Sitzgelegenheiten, auf denen bei Besuch der Ruhestätten in ruhiger und freundlicher Atmosphäre verweilt werden kann.
 

Wahlgemeinschaftsgrab im Kreis mit stehendem Gemeinschaft Grabmal 
Da die Nachfrage nach gepflegten Grabanlagen stetig gestiegen ist, hat die Gemeinde das Angebot erweitert, um so ein attraktives Angebot für alle zu gewährleisten.

Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann ein- oder zweistellig erworben werden. Die Bepflanzung wird durch den Friedhofsträger gestaltet.
Die Anlage des Grabes einschließlich einer Stele aus Ibbenbürener Sandstein als Grabmal sowie die Pflege und Unterhaltung während der Ruhezeit erfolgt durch die Friedhofsträgerin.

Die Nutzungsberechtigten müssen lediglich die vorgegebene Beschriftung beim Steinmetz Ihrer Wahl in Auftrag geben.

Hier finden Sie eine stichpunktartige komplette Übersicht der auf dem Friedhof Mark zur Verfügung stehenden Bestattungsformen.

Geschichte des Friedhofs

Die Erstanlage unseres Friedhofes erfolgte um 1860 an der jetzigen Ecke Soester Straße und der Ludwig-Teleky-Straße. Um 1900 entstand dann die Erweiterung im Bereich der Knappenstraße. Die Bepflanzung mit Linden als Begrenzung der Friedhofsfläche geschah seinerzeit auf Anregung von Pfarrer Wittmann. Eine weitere Vergrößerung des Areals erfolgte 1955 im Bereich des Fußweges zwischen der Alten Soester Straße und der Knappenstraße. 

Ein besonderer Ort der Stille - das Friedhaus

Im Jahre 1990 wurde am Eingang Soester Straße ein Gebäude mit zwei Ruhekammern, einem Wirtschaftsraum und Toiletten errichtet. Nachdem die Aufbahrungsräume nicht mehr benötigt wurden, erfolgte in 2012 die Umwandlung in ein "Friedhaus". Es entstand eine ansprechend gestaltete Räumlichkeit als Ruhestätte für 107 Urnen. Im Friedhaus befindlich sind 2 Stelen, in denen 20 Urnen in zweistelligen Urnennischen beigesetzt werden können. In den weiteren Urnennischen kann jeweils eine Urne bestattet werden. Die Urnennieschen werden mit einem Metallband verschlossen, auf dem der Name sowie Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person vermerkt werden. Es besteht die Möglichkeit zum Andenken eine Kerze anzuzünden und sich in das Kondolenzbuch einzutragen.

Unser "Friedhaus" bietet somit den Verstorben und ihren Hinterbliebenen einen modernen, würdevollen Raum der Ruhe und einen Ort für Trauer und Verweilen.
Unser Friedhaus ist von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Sie geöffnet.

Eine zeitgemäße Form der Bestattung: Wahlgemeinschaftsgrabstätten

Im Jahre  2013 wurde eine weitere Grabstättenform auf dem Friedhof angelegt.
Immer öfter gibt es für Angehörige nicht mehr die Möglichkeit, eine ausgiebige Grabpflege zu gewährleisten. 
Damit der Wunsch nach einem traditionellen Grab erfüllt werden kann, wurden die  Anlage von Wahlgemeinschaftsgrabstätten mit Grabbeet und Grabmal für Erd- und Urnenbestattungen beschlossen.
Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten kann ein- oder zweistellig erworben werden. Das Rahmengrün wird durch den Friedhofsträger jahreszeitlich gestaltet.
Die Anlage des Grabes einschließlich einer Basaltstele als Grabmal mit Beschriftung
(Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbejahr) sowie die Pflege und Unterhaltung wäehrend der 25 jährigen Ruhezeit erfolgt durch die Friedhofsträgerin.

Besonderheiten

Ein besonderes Grabmal des Friedhofes Mark-Westünnen ist das Gustav-Lübcke-Grabmal zu nennen.

Da das Perthes-Haus innerhalb der Kirchengemeinde beheimatet ist, werden auf dem Friedhof alle verstorbenen Bewohner in einem besonderen Grabfeld in Rasen bestattet. Dazu ist ein Gemeinschaftsgrabmal aufgestellt worden. Hier werden die Namen der Verstorbenen separat aufgeführt.

Zu früheren Zeiten konnten nur verstorbene Gemeindeglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Mark hier beigesetzt werden. Heute besteht für Sie die Möglichkeit, auch Verstorbene anderer Kirchengemeinden und Konfessionen bei uns beisetzen zu lassen. 

Friedhofssatzung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Satzungen.

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

Grabmal- und Bepflanzungssatzung